Die FDP möchte Hartz IV abschaffen
In den Koalitionsverhandlungen mit der CDU möchte die FDP ihre geplante Abschaffung von Hartz IV durchsetzen. Hermann Otto Solms, Finanzexperte der FDP und möglicher künftiger Bundesfinanzminister meint dazu: “Wir wollen Hartz IV durch ein leistungsfreundlicheres und arbeitsplatzschaffendes Bürgergeld ersetzen”.
Das Bürgergeld soll eine pauschalisierte Leistung sein, die vom Finanzamt verwaltet und ausgezahlt wird. Alle Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren werden zusammengefasst. Die durchschnittliche Höhe soll bei etwa 662 Euro im Monat liegen. Davon verspricht sich die FDP bessere Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit.
Ist dies nur alter Wein in neuen Tüten? Ein wirkliches Bürgergeld würde als Pauschale ohne grundsätzliche Forderungen geleistet werden. 662 Euro wären im Schnitt weniger als der bisher gezahlte Satz, wenn man sich die Wohnkosten in Ballungsräumen anschaut. Eine individuelle Bedarfsprüfung findet augenscheinlich nicht mehr statt.
Die CDU hat während der Wahl schon klargemacht, das “soziale Gewissen nicht unter die Räder kommen zu lassen”. Zeigt sich hier ein erstes Spannungsfeld in den Verhandlungen? Führende CDU-Politiker haben sich inzwischen dagegen ausgesprochen.
Nachfolgend der Text aus dem Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2009.
Bürgergeld – die Chancen auf Teilhabe jedes Einzelnen stärken
Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung – dem Bürgergeld – zusammengefasst werden. Damit ist das Bürgergeld einfach und transparent.
Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst. Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet.
Das Bürgergeld sichert die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen.
Der Bürgergeldanspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers.
Bei der Berechnung des Bürgergeldanspruches werden alle Erwachsenen und Kinder einer so genannten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen alle Personen, die in einem Haushalt leben, soweit sie sich unterhaltsverpflichtet sind. Kinder erhalten dabei einen eigenen Bürgergeldanspruch im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft. Zusätzliche Pauschalen werden bei Nichterwerbsfähigkeit, für Ausbildung oder bei Behinderungen gewährt.
Regionale Besonderheiten bei den Wohnkosten können mit Zuschlägen berücksichtigt werden.
Das Bürgergeld wird vom Finanzamt berechnet und ausgezahlt. In die Berechnung einbezogen werden dabei auch Steueransprüche, Kindergeldansprüche und gegebenenfalls Unterstützungsleistungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung.
Voraussetzung für das Bürgergeld sind Bedürftigkeit und bei Erwerbsfähigkeit die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung. Bei Ablehnung einer zumutbaren angebotenen Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt.
Durch das Bürgergeld soll die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit stärker gefördert und anerkannt werden als bisher. Dazu soll die Anrechnung eigenen Arbeitseinkommens auf das Bürgergeld neu ausgestaltet werden. Für den erwerbsfähigen Alleinstehenden ohne Mehrbedarf wird ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. Darüber hinaus bleiben vom eigenen Einkommen bis 600 Euro 40 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens anrechnungsfrei; von 600 Euro bis zum Auslaufen des Bürgergeldes 60 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens.
Wir wollen zugleich die private Altersvorsorge gegenüber staatlichem Zugriff besser schützen. Dazu soll das Schonvermögen für private oder betriebliche Altersvorsorge einschließlich der Riester- und Rürup-Renten verdreifacht werden und 750 Euro je Lebensjahr betragen. Zusätzlich bleibt sonstiges Vermögen bis zu 250 Euro je Lebensjahr bei Berechnung des Bürgergeldes anrechnungsfrei.
Wir wollen jede Erwerbstätigkeit fördern und sie gegenüber dem Erhalt von Transferleistungen besserstellen. Wir wollen die Einkommensgrenze für Minijobs ohne Abgaben für Arbeitnehmer von bisher 400 auf 600 Euro erhöhen. Bei Einkommen zwischen 600 und 1000 Euro muss der Arbeitnehmer gleitend ansteigende Sozialabgaben bezahlen. Volle Sozialversicherungsbeiträge sind bei Einkommen über 1000 Euro zu entrichten.
Je nach Höhe des Einkommens werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fällig. In Verbindung mit unserem Steuerkonzept wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit immer lohnt – auch bei Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit.
Unser Bürgergeld sorgt für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt. Dieses Mindesteinkommen verhindert Armut besser als staatlich verordnete Mindestlöhne.

Insgesamt scheint der FDP-Vorschlag auf viel Gegenwind zu stoßen. Nicht nur Sozialverbände laufen dagegen Sturm. Widerstand kommt auch von unerwarteter Seite.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) spricht sich vehement dagegen aus. Er sieht die Gefahr der Verdrängung von Hartz-IV-Empfängern in “billige” Wohnungen. Der Präsidenten des GdW, Lutz Freitag, sieht das Prinzip der Deckung der Lebenshaltungskosten verletzt.
Auf die Nebenkosten, wie Energie, könne niemand Einfluss nehmen. Wenn es kalt wird, dann muss geheizt werden – auch wenn es einen Senatoren in Berlin gab, der meinte, ein warmer Pullover täte es auch…
Genau diese Nebenkosten sind es, die zu einem Anstieg der Kosten – auch für die zahlenden Länder – geführt haben. Da gibt es dann keine Alternative mehr, eine angeblich billigere Wohnung zu wählen, denn diese ist möglicherweise nicht optimal isoliert und verbraucht demzufolge mehr Energie!
Hallo!
Die Überlegungen der FDP haben ein klares Ziel. Ausbau des Niedriglohnsektors. Subventionierung von Löhnen, von denen kein Mensch mehr leben kann.
Kosteneinsparungen im Sozialbereich. Die Pauschalisierung führt zu Beiträgen, die erheblich Euro unter den Hartz IV Beiträgen liegt. Die FDP unterschlägt bewusst, dass bisher eine einigermaßen vernünftige Miete mit Nebenkosten übernommen wurde.
Die Armut einiger Bevölkerungsschichten wird also noch zunehmen. Die vor der Wahl vermutete soziale Kälte beginnt sich also zu zeigen.
Wenn Leistungsanreize nur darauf ausgerichtet sind, eine Wirtschaft mit Lohndumping auf Kosten des Steuerzahlers, sowie der betroffenen Menschen zu schaffen, dann müssen diese in jedem Fall verhindert werden.
Da nehme ich die CDU beim Wort…
Guten Tag!
Das Programm macht es doch schon deutlich. Der Staat bekommt ein vereinfachtes Instrument um kostengünstiger mit problemverursachenden Bürger umzugehen. Die gleichzeitige Besserstellung von Minijobs sorgt nur für einen weiteren Arbeitsplatzabbau. Zusammen mit einem vereinfachten Kündigungsverfahren lassen sich Arbeitskräfte leichter “freistellen”. Als Ersatz gibt es dann noch mehr schlecht bezahlte Arbeitsstellen. Die Kaufkraft der Bürger geht noch weiter in den Keller.
Wie schon im Artikel erwähnt, geht die ursprüngliche Idee eine Bürgergeldes von einer Pauschale für alle – frei von Forderungen aus. Ohne Einzelfallprüfungen, wird es noch mehr soziale Problemfälle geben.