Ihren Energieausweis, bitte!

Seit 1. Juli 2008 brauchen Häuser einen Ausweis

Eine Umfrage hat ergeben, dass rund 70 Prozent der Mieter über die neue Regelung nicht Bescheid wissen. Im Vergleich zu Mietern sind Eigentümer etwas besser informiert. Weiterer Informationsbedarf darüber, welche Fristen und Anforderungen bei der Energieausweispflicht zu berücksichtigen sind, ob bei älteren Gebäuden Sanierungsbedarf besteht und ob es Förderprogramme gibt, ist also da. Die Internetseiten www.bmvbs.de des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und www.klima-sucht-schutz.de sind dafür zu empfehlen.

Was ist ein Energieausweis?
Strom, Heizöl sowie Gas werden immer teurer. Deshalb war es noch nie so wichtig wie heute, über den Energieverbrauch eines Hauses genau Bescheid zu wissen.
Der seit 1. Juli 2008 zur Pflicht gewordene Energieausweis ist ein Zertifikat, das die Energieeffizienz eines Gebäudes dokumentiert. Mit Hilfe einer Skala informiert er über den energetischen Zustand von Gebäuden.
Die Vorschriften zur Erstellung von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung vom 1.10.2007 (EnEV 2007) geregelt. Sie verpflichtet Hauseigentümer, bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorzulegen. Es gibt den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.

Welchen Nutzen bringt der Energieausweis?
Der Energieausweis soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden und damit den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Er zeigt auf, wo Energie effizienter genutzt und Geld gespart werden kann. Er ermöglicht den Vergleich von Gebäuden, womit sich die Energieeffizienz von Gebäuden zum Qualitätsmerkmal und der Energieausweis zu einer wichtigen Entscheidungshilfe für Käufer und Mieter entwickelt. Mit wenigen Blicken kann sich jeder darüber informieren, welchen Energiebedarf ein Gebäude hat.

Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf des Hauses in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr berechnet. Dieses Verfahren kommt vor allem bei Umbaumaßnahmen zum Tragen oder wenn es das Gesetz wegen des Baujahres des Hauses verlangt. Gegebenenfalls werden bei älteren Gebäuden zusätzlich Sanierungsempfehlungen gemacht.
Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis wird auf Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs der letzen drei Abrechnungsperioden erstellt. Er zeigt den Energieverbrauch in unterteilten Feldern für Heizung, Warmwasser und Strom. Es wird das Verhalten der Bewohner abgebildet – und nicht die Energieeffizienz eines Hauses. Eine Familie wird mehr Energie verbrauchen als eine Einzelperson.

Wer darf Energieausweise erstellen?
Ausstellungsberechtigt sind Architekten, Ingenieure, Bauvorlageberechtigte, Handwerksmeister und Techniker bestimmter Fachgebiete, die mindestens zwei Jahre im energiesparenden Bauen tätig waren oder eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung hatten.

Ist eine Vor-Ort-Begehung für die Erstellung eines Energieausweises erforderlich?
Um die Kosten für die Erstellung des Energieausweises möglichst gering zu halten, ist eine Vor-Ort-Begehung nicht verpflichtend vorgeschrieben. Der Gebäudeeigentümer ist berechtigt, die für die Erstellung eines Energieausweises benötigten Daten selbst zu erheben.

Wer braucht den Ausweis?
Wer als Eigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt keinen Energieausweis. Erst bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung muss Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden. Je nach Bauart und Bauzeitpunkt ist der Ausweis von unterschiedlichen Stichdaten an Pflicht.
Für Einfamilienhäuser und Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen gilt:
Baujahr bis Ende 1965: Der Verbrauchsausweis ist Pflicht ab 1. Juli. Bis zum 1. Oktober gilt noch eine Übergangsfrist. Von da an muss der Eigentümer einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen. Für Häuser mit fünf und mehr Wohnungen gilt weiterhin eine Wahlfreiheit.
Baujahr ab 1. Januar 1966: Der Ausweis ist Pflicht ab 1. Januar 2009.
Unterschiede gibt es bei Häusern ab Baujahr 1966: Bauantrag bis 1976: Entspricht das Haus den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977, genügt der Verbrauchsausweis. Das ist der Fall, wenn der Eigentümer in der Zwischenzeit Heizung oder Dämmung bereits modernisiert hat. Ist das nicht der Fall, ist der Ausweis nach dem 30. September 2008 auf Bedarfsbasis zu erstellen.
Bauantrag ab 1977: Es reicht ein Ausweis auf Basis des Verbrauchs.
Neubauten: Eine Art „Energieausweis“ gibt es bereits seit der Wärmeschutzverordnung von 1995 sowie nach der alten Energieeinsparverordnung von 2002. Für jedes Gebäude, dessen Bauantrag 1995 oder später gestellt wurde, muss schon ein „Wärmebedarfsausweis“ oder ein „Energiebedarfsausweis“ vorliegen. Abweichende Regelungen gibt es für Gebäude mit fünf und mehr Wohnungen, Eigentumswohnungen, Nichtwohngebäude und gemischt genutzt Gebäude.

Was kostet der Ausweis?
Das Honorar für einen bedarfsorientierten Ausweis liegt bei mehreren Hundert Euro. Der Verbrauchsausweis kostet bis zu 100 Euro. Nichtvorhandene Ausweise können ein Bußgeld bis zu 15 000 Euro nach sich ziehen.

Autor: Peter Siebke

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