Keine GEZ-Gebühren für Computer, wenn…

Internetfähige PCs unterliegen nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie nicht für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. So urteilt das Verwaltungsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen VG 27 A 245.08.

GEZ-Gebühren (Cartoon: Tina Kröll)

Cartoon: Tina Kröll

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